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Energiesparen bei bestehenden Gebäuden |
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Einführung
zum Buchtitel Energieeinsparverordnung für jedermann Wichtiger Hinweis: Mit der neuen EnEV 2009 wurden die Anforderungen an Bestandsgebäude angehoben. In der Tabelle "Änderung 2009" sind die jetzt gültigen Anforderungen zusammengestellt. Darüber hinaus sind die Ausführungen und Ansätze des Buchs nach wie vor gültig und aktuell. Es hilft, "Wärmedämmung" zu verstehen und vernünftig einzusetzen. |
Während
sich die
Wärmedämmung neu errichteter Gebäude durch zunehmend höhere
Anforderungen ständig verbessert, hat sich im Gebäudebestand nur wenig
verändert. Hier wurden über die Jahre im Grunde nur Heizungen
verbessert und wärmetechnisch bessere Fenster eingebaut. Dies hat
sich mit der 2002 in Kraft getretenen und 2009 zuletzt novellierten
Energieeinsparverordnung (EnEV) geändert. Nun werden konkrete
Anforderungen an die Wärmedämmung bestehender Gebäude
gestellt. Zur Verwirklichung dieser Anforderungen wurde ein Weg gewählt, der auf die wirtschaftlichen Interessen und Möglichkeiten der Hauseigentümer eingeht: Jedes Jahr werden Milliarden Euro für Modernisierungen ausgegeben. Dabei können viele Maßnahmen mit gewissem Mehraufwand zur Verbesserung der Wärmedämmung genutzt werden. Hier setzt die Energieeinsparverordnung an: Wenn ohnehin Maßnahmen der Modernisierung oder Instandhaltung anstehen, müssen dabei bestimmte Anforderungen der Verordnung erfüllt werden. Für den Hauseigentümer (und damit den Planer) stellt sich damit die Frage, wie groß der dadurch bedingte Mehraufwand tatsächlich ist. Modernisierung und Instandhaltung von Gebäuden ist immer mit einer großen finanziellen Belastung verbunden und Spielraum für Mehraufwand gibt es nur selten. Es besteht deshalb die Gefahr, dass an sich nötige Maßnahmen, wie zum Beispiel die Erneuerung des Fassadenputzes nicht ausgeführt werden, weil die Maßnahme nach den Anforderungen der Verordnung zu teuer würde. Wie so oft müssen deshalb Prioritäten gesetzt werden: Wärmedämmung ist wichtig, Substanzerhalt, das heißt der Erhalt der Gebrauchstüchtigkeit des Gebäudes, geht jedoch vor. Will der Hausbesitzer mit dem vorhandenen Geld möglichst viel erreichen, müssen die Anforderungen der Energieeinsparverordnung mit möglichst geringem Aufwand realisiert werden und der Architekt (Planer) hat ihn dabei zu unterstützen. Die Anforderungen berücksichtigen in keiner Weise die vorhandene Wärmedämmung. Es wird kein Unterschied gemacht zwischen Bauteilen, bei denen – vereinfacht ausgedrückt – 6 cm Wärmedämmung fehlen und Bauteilen, bei denen nur 1 cm fehlt. Darüber hinaus wird ignoriert, dass der tatsächliche Heizenergieverbrauch in vielen Altbauten deutlich niedriger ausfällt, als nach den Vorschriften berechnet. Die Beteiligten sind deshalb gut beraten, sich die vorhandene Wärmedämmung des Hauses genau anzusehen, um nicht am Ende für viel Geld zwar ein gutes Gefühl zu haben, mit der nächsten Heizkostenabrechnung aber eine Enttäuschung zu erleben. Das Buch Energieeinsparverordnung für jedermann kann helfen, solche Enttäuschungen zu vermeiden. |
Pressetext
- Quellenangabe: Achim Linhardt "Energieeinsparverordnung für jedermann" DVA 2005 nach oben |
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